Nahaufnahme von Netzwerkkabeln
Petra Nowack - peno / Fotolia
13.12.2016

Breitbandausbau droht Kostenfalle

Bauindustrie warnt vor verstecktem Aufwand für Hochgeschwindigkeitsnetze

In der Jahresmitte hat der Bundestag das Gesetz über den erleichterten Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) verabschiedet. Dabei war und ist es Hauptziel der Regierung, die bekanntermaßen hohen Kosten für den Glasfaserausbau deutlich zu senken. Ein Kernaspekt des neuen Gesetzes – die Nutzung bestehender Wasserkanalnetze zur Verlegung von Glasfaserkabeln – droht zur Kostenfalle zu werden. Vor solchen versteckten Kosten warnt inzwischen der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie. Nach seiner Auffassung stellt das Gesetz „eine Gefahr für die Betriebssicherheit bestehender Netze dar“.

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Elektrotechnischer Verein (ETV) e.V.

Konkret wird Dieter Hesselmann, Geschäftsführer der Bundesabteilung Leitungsbau im Hauptverband. Er kritisiert: „Von Seiten der Regierungskoalition heißt es, das neue Gesetz werde Kosten beim Breitbandausbau deutlich senken. Eine solche pauschale Aussage muss jedoch kritisch hinterfragt werden. Denn sie betrachtet nur die Perspektive der Anbieter von Telekommunikation. Wesentliche Kosten für Untersuchungen von Versorgungs- und Entsorgungsnetzen, die mit der Verlegung von Glasfaserkabeln in bestehenden Kanalnetzen verbunden sind, bleiben in dieser Rechnung unberücksichtigt.

Aus der Sicht des Hauptverbandes gefährdet die Nutzung bestehender Infrastrukturen für den Breitbandausbau auch die Betriebssicherheit der Versorgungs- und Entsorgungsnetze. „Wartungs- und Reinigungsarbeiten, beispielsweise von Abwasserrohren werden erheblich erschwert - zum Teil sogar unmöglich. Grund: die Kanalreinigung würde die Glasfaserkabel beschädigen. Zudem sind Verstopfungen der Rohrsysteme zu befürchten, wenn zum Beispiel nach starkem Regen Treibgut an den Kabeln hängen bleibt.“ So Dieter Hesselmann. Schließlich fehle es auch an technischen Normen und Regelungen, die sichere Verlegung von Kabeln in Abwasserleitungen gewährleisten.

Etwaigen Rechtsanspruch zur Mitnutzung von Strom- und Abwassernetzen erhalten Telekommunikationsanbieter nicht, stellt der Hauptverband klar. Er widerspricht damit Ulrich Lange, dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Verkehr und digitale Infrastruktur der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Als Ablehnungsgrund könne beispielsweise gelten, dass es in den bestehenden Netzen an Platz für Glasfaserkabel mangelt. Ferner dass infolge der Verlegung von Glasfaserkabeln die öffentliche Gesundheit gefährdet wird oder dass die Mitnutzung zu erheblichen Störungen im Kanalsystem führen würde.

Hesselmann nochmals deutlich: „Es ist davon auszugehen, dass in zahlreichen Fällen die Mitnutzung an solchen praktischen Hürden scheitern wird, weshalb die im Gesetz genannten Einsparungspotenziale beim Breitbandausbau von 25 Prozent nur schwer zu realisieren sind.“